How-to AntragBAföG-Formblatt 3 ausfüllen
1. Häufige Fragen
Formblatt 3 musst du fast immer ausfüllen! Du musst es lediglich nicht ausfüllen, wenn du elternunabhängiges BAföG beantragst und keineN EhepartnerIn / LebenspartnerIn hast, mit der/dem du zusammenwohnst.
In Formblatt 3 geben deine Eltern und/oder deinE EhepartnerIn / eigetrageneR LebenspartnerIn Auskunft zu sich, ihren Kindern und vor allem zu ihren Einkommen – und zwar jede Person einzeln. Formblatt 3 kann also bis zu drei Mal ausgefüllt werden – von Mutter, Vater und Ehe-/eingetrageneR LebenspartnerIn. Du hingegen kannst höchstens beratend daneben sitzen 😉.
Für Formblatt 3 werden allerlei Nachweise zu Einnahmen jeglicher Art der deiner Eltern und/oder deineR Ehe-/eingetrageneR LebenspartnerIn benötigt. Aber auch zu den Einnahmen ihrer Kinder.
Du bist für Formblatt 3 zumindest formal nicht die „ausfüllende Person“, sondern deine Mutter, dein Vater und deinE EhepartnerIn / eingetrageneR LebensparterIn. Es sollte darauf geachtet werden, bei den Einnahmen besser zu viele Angaben als zu wenige zu machen – die BearbeiterInnen werden es erkennen, wenn Angaben gemacht oder Belege eingereicht wurden, die überflüssig sind und diese einfach ignorieren. Und: Lies die Hinweise, die im Formblatt rechtsseitig stehen!
2. Worum geht's im Formblatt 3?
In Formblatt 3 geben deine Eltern und/oder deinE EhepartnerIn / eigetrageneR LebenspartnerIn Auskunft zu sich, ihren Kindern (bei den Eltern geht es hier also um deine (Halb-)Geschwister) und vor allem zu ihren Einkommen – und zwar jede Person einzeln. Formblatt 3 kann also bis zu drei Mal ausgefüllt werden – von Mutter, Vater und Ehe-/eingetrageneR LebenspartnerIn. Du hingegen kannst höchstens beratend daneben sitzen 😉
Du füllst das Blatt also gar nicht selbst aus – zumindest aus formaler Sicht giltst du nicht als „ausfüllende Person“, sondern die Person, über die im entsprechenden Exemplar des Formblatts Angaben gemacht werden.
Dementsprechend wird nachfolgend auch häufig nicht mehr von „Mutter, Vater und EhepartnerIn / eingetrageneR LebensparterIn“, sondern nur von der oder den „ausfüllenden Person(en)“ gesprochen.
Es sollen keine aktuellen Einkommensauskünfte gegeben werden, sondern welche zum Einkommen von vor zwei Kalenderjahren – vor Antragstellung.
Die Arten des abgefragten Einkommens sind dabei sehr vielfältig, dementsprechend aufwendig kann das Ausfüllen sein.
Es sollte darauf geachtet werden, bei den Einnahmen besser zu viele Angaben als zu wenige zu machen – die BearbeiterInnen sollten es erkennen, wenn Angaben gemacht oder Belege eingereicht wurden, die überflüssig sind und diese einfach ignorieren.
3. In welchen Fällen muss man dieses Formblatt ausfüllen?
Formblatt 3 muss fast immer ausgefüllt werden!
Nur wenn du elternunabhängiges BAföG beantragst und keineN EhepartnerIn / LebenspartnerIn hast, mit der/dem du zusammenwohnst, wäre es nicht nötig.
4. Welche Unterlagen braucht man fürs Ausfüllen?
Theoretisch gibt es keine Belege für Formblatt 3, die immer angehangen werden müssen. Jedoch gibt es eine Reihe an Belegen, die mal häufiger, mal seltener gebraucht werden.
Die Belege/Nachweise haben die gleiche Nummerierung wie in Formblatt 3 bzw. seinem Anhang selbst. So ist es für dich besser erkenntlich, welcher Beleg genau gemeint ist, wenn du diesen Artikel und das Formblatt parallel liest.
Schul-, Studien- oder Ausbildungsbescheinigung
➡️ falls die ausfüllende Person (Mutter, Vater oder Ehe-/LebenspartnerIn) zur Schule geht, studiert oder eine Ausbildung macht.Angaben zu unterhaltsberechtigten Personen
➡️ Namen der Personen, denen die ausfüllende Person gegenüber unterhaltspflichtig ist inklusive Angabe des Verwandtschaftsverhältnisses und Einkommensbelegen der unterhaltsberechtigten Person.Nachweise über Behinderung(en)
➡️ Schwerbehindertenausweis oder Kopie eines amtlichen Nachweises über Grad der Behinderung; falls ausfüllende Person, antragstellende Person (also du) oder andere unterhaltsberechtigte Person anerkannte Behinderung(en) haben.Einkommensbelege der Kinder (sofort die Eltern das Formblatt ausfüllen, geht es hier um die (Halb-)Geschwister des/der Antragsteller:in)
➡️ Verdienstbescheinigung, Waisenrentenbescheinigung, Bewilligungsbescheide, z.B. BAföG, etc.); Kinder, die sich in Ausbildung befinden oder unterhaltsbeziehend im Haushalt der ausfüllenden Person wohnen. Das können also noch weitere als nur die leiblichen oder ehelichen Kinder sein (sofern sie noch Unterhalt beziehen), jedoch NICHT der/die AntragstellendeR!Schul-, Studienbescheinigung oder Ausbildungsvertrag der Kinder (sofort die Eltern das Formblatt ausfüllen, geht es hier um die(Halb-)Geschwister des/der Antragsteller:in)
➡️ ab Klasse 10 oder ab 15. Lebensjahr für Kinder, die sich in Ausbildung befinden oder unterhaltsbeziehend im Haushalt der ausfüllenden Person wohnen. Nicht zwingend leibliche oder eheliche Kinder, jedoch NICHT der/die AntragstellendeR!Nachweis der Befreiung von der Versicherungspflicht
➡️ falls freiwillig auf Antrag befreit.Einkommenssteuerbescheid
➡️ falls vorhanden; alle Seiten!Einnahmen aus Kapitalvermögen
➡️ nur Einnahmen, die nicht im Einkommensteuerbescheid enthalten sind; Bescheinigung der Bank/des Anlageinstituts.Einnahmen aus geringfügigen Beschäftigungen (Minijob)
➡️ Lohnbescheinigungen.Jahressteuerbescheinigung, Einkommensnachweis, Gewinn-Verlust-Rechnung oder/und Einkommenssteuererklärung
➡️ falls kein Einkommenssteuerbescheid (s.o.) beigelegt wird. Für Einnahmen aus nicht-selbstständiger Arbeit, selbstständiger Arbeit, Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft und/oder Vermietung und Verpachtung.Rentenbescheide und Mitteilungen zu Rentenanpassungen
➡️ z.B. Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten, Hinterbliebenenrenten, Lebensversicherungen auf Rentenbasis, Riester- und Rürup-Renten, etc..Auslandstätigkeitserlass: Nachweise über unversteuerte Einnahmen
➡️ durch geeignete Unterlagen (werden im Formblatt nicht weiter erläutert, zur Not zuständiges Amt für Ausbildungsförderung/BAföG-Amt fragen).Nachweise über im Ausland erzielte Einnahmen
➡️ soweit nicht in Einkommenssteuerbescheid angegeben; geeignete Unterlagen: ausländischer Steuerbescheid, Jahres-Lohnbescheinigung des ausländischen Arbeitgebers.Nachweise über erhaltene Unterhaltsleistungen
➡️ durch Unterhaltsbeschluss, Kontoauszüge o.ä..Sozialleistungen und sonstige Einnahmen nach der BAföG-Einkommensverordnung
➡️ Bewilligungsbescheide, Leistungsnachweise oder Bescheinigungen der auszahlenden Stellen. BAföG-Einkommensverordnung liegt auch im Anhang des Formblatts.Angaben zur Kapitalertragssteuer[/url]
➡️ falls nicht im Einkommenssteuerbescheid enthalten; Bescheinigung der Bank/des Anlageinstituts.Angaben zur Kirchensteuer[/url]
➡️ falls nicht im Einkommenssteuerbescheid enthalten; Kirchensteuerbescheid.Angaben zur Gewerbesteuer[/url]
➡️ Gewerbesteuerbescheid der Stadt/Gemeinde zur Veranlagung im maßgeblichen Kalenderjahr (nicht Bescheid des Finanzamts über Gewerbesteuermessbetrag!).Riester-Renten-Beiträge
➡️ Bescheinigung nach § 92 EStG für maßgebliches Kalenderjahr.Kinderbetreuungskosten
➡️ falls kein Einkommenssteuerbescheid vorliegt; Erläuterung der ausfüllenden Person zu den geltend gemachten Kinderbetreuungskosten inklusive Belegen.gezahlte Lohn- und Kirchensteuer sowie Solidaritätszuschlag
➡️ Kopien der entsprechenden Lohnbescheinigungen.
Begriffe – oder: Begrifswirrwarr?
Einnahmen, Einkommen, Einkünfte, Gehalt, Lohn, Verdienst, dazu wahlweise Belege, Nachweise oder Bescheinigungen – die Fülle an Begriffen, die zur Beschreibung relevanter Nachweise übers Einkommen im BAföG-Antrag genutzt werden, ist eine mittelschwere sprachliche Katastrophe.
Einnahmen, Einkünfte und Einkommen sind Begriffe, die vor allem für die Berechnung der Steuer wichtig sind. Einnahmen ist ein übergeordneter Begriff für allerlei Geld (und auch Sachleistungen), das du nicht nur aus Arbeit einnimmst, sondern bspw. auch aus Renten, Vermietung oder teilweise aus Sozial- und anderen Leistungen. Einkünfte sind Einnahmen abzüglich der Werbungskosten bzw. Betriebskosten, also allerlei Dinge, die man als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber in seine Arbeit/Ausbildung investiert hat (als StudierendeR bspw. der Semesterbeitrag). Wenn davon auch noch Freibeträge, Sonderausgaben (bspw. Kinderbetreuungskosten) und außergewöhnliche Belastungen (bspw. Unterhaltskosten) abgezogen werden, spricht man vom Einkommen.
Der Verdienst ist eine Bezahlung, die du für deine Arbeit bekommst – je nach Quelle ist dies beschränkt auf nichtselbstständige Arbeit. Gehalt und Lohn bezeichnen eine Bezahlung, die du von deinem Arbeitgeber erhältst (also nichtselbstständig) – beim Gehalt ein fester monatlicher Betrag, beim Lohn ein Betrag, der nach deinen genauen Stunden ausgezahlt wird. Dementsprechend wären Gehalt und Lohn Formen des Verdienstes.
Oftmals ist mit Belegen und Nachweisen das gleiche gemeint. Wenn du dir auch nach dem Lesen unserer folgenden Tipps nicht sicher bist, was du als Nachweis oder Beleg anfügen sollst, frag am besten bei deinem Amt für Ausbildungsförderung nach oder google, welche Dokumente bspw. für Einkommensnachweise üblich sind. Dann wirst du bspw. Gehaltsabrechnungen als einen Vorschlag finden.
Aufhorchen solltest du bei „Bescheinigungen“! Damit sind meistens tatsächlich ganz konkrete etablierte Dokumente gemeint (es gibt bspw. kein etabliertes Dokument namens Einkommensbeleg, jedoch eins namens Einkommensbescheinigung).
Falls dich die ganzen Begriffe überfordern, mach dir keine Sorgen. Im Endeffekt ist es wichtig, dass einfach (fast) alles belegt wird. Falls du dem Amt mal falsche Dokumente als Nachweis für Einkünfte... ehhm Einnahmen... was auch immer schicken solltest, wird sich dieses schon bei dir melden und dich darauf hinweisen, welches Dokument sie stattdessen benötigen.
5. Ausfüllen des Formulars
Layout
Große Teile der Formulare sind auf horizontaler Achse in drei Bereiche geteilt.
Links: Die Antragsformulare haben an der linken Seite des Blattes einen farbigen Balken. Er signalisiert dir je nach Farbe, wer jeweiligen Bereiche ausfüllen muss.
petrol: Petrolfarbige Formularbereiche müssen von dir selbst ausgefüllt werden.
rot: Rote Formularbereiche sind von Eltern und ggf. EherpartnerInnen / LebenspartnerInnen auszufüllen.
gelb: Gelbe Formularbereiche sind von der Ausbildungsstätte (Uni, Schule, Betrieb, etc.) auszufüllen.
Rechts: Auf der rechten Seite der Formulare sind Erläuterungen zu einzelnen Punkten zu finden. Diese sind im zu ausfüllenden Teil (Mitte) mit Pfeilen nach rechts gekennzeichnet. Zum Teil sind die Hinweise leicht verwirrend. Lies sie dir aber auf jeden Fall durch, denn meistens helfen sie doch eher.
Formular 3 hat ausschließlich rote Balken an der Seite, dementsprechend musst du nichts ausfüllen. Aber du darfst natürlich dabei helfen 😇
Mitte: Zwischen farbigen Balken links und Erläuterungen rechts gibt es den eigentlichen Teil der Formulare, der ausgefüllt werden muss.
Wichtig ist außerdem das Symbol der anzuhängenden Belege. Es wird dir in den Formularen häufiger begegnen und kennzeichnet Angaben, die einen Beleg benötigen. Das Symbol ist ein Dokument mit umgeknickter Ecke oben links und einem „+“-Zeichen unten rechts.
Seite 1
Ganz wichtig ist der Kopf des Dokuments auf Seite 1: dort muss angekreuzt werden, ob die ausfüllende Person im jeweiligen Exemplar ein Elternteil oder deinE EhegattIn/eingetragene LebenspartnerIn ist.
Auch an dieser Stelle nochmal: jede Person (Elternteil 1, Elternteil 2, Ehe-/LebenspartnerIn) muss das Formblatt einzeln ausfüllen! Du schickst also bis zu drei ausgefüllte Formblätter 3 mit deinem Antrag ab.
Auf Seite 1 muss die ausfüllende Personen allgemeine Angaben zu dir, aber vor allem zu sich selbst machen.
Das ist noch der einfachere Teil des Formblatts. Kritisch kann es dabei höchstens werden, wenn der Unterschied zwischen Angestellten und Arbeiter*innen nicht bekannt ist, da es die Unterscheidung heute nicht mehr so häufig gibt und sie durch die gemeinsame Bezeichnung BeschäftigteR ersetzt wird.
EinE AngestellteR verrichtet vor allem geistige und wenig physische Aufgaben, während dies bei Arbeiter*innen genau umgekehrt ist. Wie gesagt, veraltete Definitionen, die heutzutage oftmals nicht mehr klar auseinander gehalten werden können.
Zu den allgemeinen Angaben kommen noch Infos darüber, ob die ausfüllende Person sich selbst im Bewilligungszeitraum in einer Ausbildung befindet, ob sie im Zeitraum Unterhalt leistet – zählt nur für geschiedene oder dauerhaft getrennt lebende EhepartnerInnen/LebenspartnerInnen, zweite EhegattIn oder Verwandte in gerader Linie (Eltern, Großeltern, Kinder, Enkel, etc.) – oder ob sie Freibeträge wegen einer anerkannten Behinderung von ihr oder einer ihr gegenüber unterhaltsberechtigten Person (genannte Bedingungen) beantragt.
Seite 2
Auch auf Seite 2 ist die Kopfzeile wichtig: dort sind – durch die kleine Schrift – zwei recht unscheinbare Kästchen, in die sowohl dein Name (auszubildende Person bzw. antragstellende Person) als auch der der ausfüllenden Person eingetragen werden müssen.
Auf Seite 2 geht es ausschließlich um die Kinder der ausfüllenden Person (also in der Regel deiner (Halb-)Geschwister), welche
in Ausbildung sind und/oder
im Haushalt wohnen UND Unterhalt beziehen.
Das können eheliche, ehelich erklärte, nichteheliche oder adoptierte Kinder sein, sowie in den Haushalt aufgenommene Stief-, Pfege- oder Enkelkinder.
Jedoch nicht um dich! Du sollst bei allen Angaben, die auf Seite 2 von Formblatt 3 gemacht werden, nicht berücksichtigt werden.
Es werden für potenziell drei Kinder die jeweils gleichen Infos abgefragt. Für alle weiteren Kinder muss ein zusätzliches Blatt beigelegt werden.
Unter anderem muss für die Kinder der auszufüllenden Person angegeben werden, ob und, wenn ja, welche Art von Einnahmen die Kinder haben. Dazu gehören allerlei Einnahmen aus Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen, Unterhalt, der NICHT von der ausfüllenden Person ausgeht und Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (also KEIN Kindergeld).
Falls die Kinder mehrere Einnahmequellen haben, können sie, wenn es geht, in die entsprechenden zwei Zellen (Art und Höhe des Einkommens) gequetscht werden oder mit Art und Höhe auf einem separaten Blatt angegeben werden.
Seite 3
Auf Seite 3 werden nun allerlei Einnahmen der ausfüllenden Person eingetragen.
Vorteilhaft (und auch verpflichtend, falls vorhanden) ist das Angeben und Anhängen eines Einkommenssteuerbescheids. Damit kann man sich auf Seite 3 und 4 einige Angaben sparen.
Die meisten relevanten Infos zu Seite 3 von Formblatt 3 (und auch zu Seite 4) findest du bzw. die ausfüllende Person in Kapitel 4.
Die ausfüllende Person sollte beachten, dass am Ende der Seite bei den Einnahmen nach der BAföG-Einnahmensverordnung neben Ausbildungsbeihilfen (bspw. BAföG-Bezüge der ausfüllenden Person), Nettokrankengeld, Insolvenzgeld, Kurzarbeitergeld und anderen Bezügen nur Arbeitslosengeld 1 und nicht Arbeitslosengeld 2 angegeben werden muss.
Um zu checken. welche Bezüge zudem in die BAföG-Einkommensverordnung fallen, kann diese auf Seite 2 des Anhangs von Formblatt 3 gelesen werden.
Seite 4
Auf Seite 4 werden Angaben zu Abzugsbeträgen gemacht werden, d.h.: es werden keine Einnahmen mehr angegeben, sondern Abgaben, die meisten davon sind Steuern. Diese können dazu führen, dass das die Einnahmen, der auszufüllenden Person, niedriger angerechnet werden (deshalb heißen sie Abzugsbeträge, was wiederum dazu führt, dass du mehr oder überhaupt erst BAföG beziehst.
Auch auf dieser Seite sind einige Angaben zu machen, die durch einen Einkommenssteuerbescheid schon erledigt sein können. Welche Abgaben genau angegeben werden müssem, kannst du in Kapitel 4 lesen.
6. „Und nun?“ – Die weiteren Formblätter...
Es kann sein, dass nun – nach Formblatt 3 – deine Reise durch den BAföG-Antrag-Dschungel schon beendet ist und du den Antrag nun abschicken kannst. In manchen Fällen musst du nach Formblatt 3 aber noch weitere Formblätter ausfüllen.
Alle Formblätter im Überblick
Ab dem 2. Jahr BAföG können Studierende bei einfachen Folgeanträgen statt diesem Formblatt 9 nehmen. Schüler:innen nehmen immer Formblatt 1.
Verzichten auf alle weiteren Formblätter nach 3...
...kannst du, wenn...
du Formblatt 1 schon ausgefüllt hast
du StudentIn bist oder Formblatt 2 schon ausgefüllt hast,
keine eigenen Kinder hast,
noch nicht im 5. Fachsemester bist,
kein/e Ausbildung oder Praktikum im Ausland machst,
keinen Aktualisierungsantrag stellst,
keine Vorausleistungen beantragst