How-to AntragBAföG-Formblatt 4 ausfüllen
1. Häufige Fragen
Wer BAföG beantragt und eigene Kinder hat, muss Formblatt 4 ausfüllen.
Formblatt 4 hat zwei Funktionen: Zum einen musst du – logischerweise nur, falls vorhanden – Angaben zu deinen Kindern machen. Zudem kannst du unter bestimmten Umständen den Kinderbetreuungszuschlag für deine Kinder beantragen. Dieser sorgt für einen Zuschlag von 150 € pro Monat und Kind auf deine BAföG-Leistungen.
Für Formblatt 4 brauchst du nicht viele Unterlagen. Du musst in jedem Fall Kopien der Geburtsurkunden deiner Kinder einreichen. Zudem musst du mögliche Einnahmen deiner Kinder mit Bescheinigungen und anderen Nachweisen belegen.
Wie bei allen Formblättern, sind auch bei Formblatt 4 die Hinweise am rechten Rand des Blattes wichtig. Zudem gibt es einige Bedingungen zu beachten, wenn du den Kinderbetreuungszuschlag für deine Kinder bekommen willst. Achte zudem darauf, dass neben dir auch der andere Elternteil einen Teil von Formblatt 4 ausfüllen muss.
2. Worum geht's im Formblatt 4?
Formblatt 4 hat zwei Funktionen:
Zum einen musst du – logischerweise nur, falls vorhanden – Angaben zu deinen Kindern machen.
Zudem: Wer BAföG-berechtigt ist und ein oder mehrere eigene Kinder betreut, dem oder der wird zusätzlich zum üblichen BAföG-Bedarf pro Kind unter 14 Jahren der Kinderbetreuungszuschlag von 150 € monatlich gewährt. Und dieser wird in Formblatt 4 beantragt.
Die genauen Regeln dazu, für welche Kinder du unter welchen Bedingungen den Zuschlag beantragen kannst, kannst du im unterhalb dieses Absatzes verlinkten Artikel lesen.
3. In welchen Fällen muss man dieses Formblatt ausfüllen?
Ganz einfach: Wenn du eigene Kinder hast, musst du Formblatt 4 ausfüllen.
4. Welche Unterlagen braucht man fürs Ausfüllen?
Wenn du eigene Kinder hast und daher Formblatt 4 ausfüllen musst, musst du auch zwangsläufig mindestens eine Kopie der Geburtsurkunde als Beleg einreichen. Genaueres findest du in der folgenden Aufzählung.
Die Belege/Nachweise haben die gleiche Nummerierung wie in Formblatt 4 bzw. seinem Anhang selbst. So ist es für dich besser erkenntlich, welcher Beleg genau gemeint ist, wenn du diesen Artikel und das Formblatt parallel liest.
Geburtsurkunde
➡️ Kopie reicht; muss immer angehangen werden.Einnahmen des Kindes
➡️ falls Einnahmen vorhanden; verschiedene Belege (z.B. Verdienstbescheinigung, Waisenrentenbescheid, Bewilligungsbescheide, etc.) zu diversen Leistungen (Bruttoausbildungsvergütung, Einkommen aus allerlei Arbeit – Ferienjob, Minijob, etc. – Unterhaltsleistungen, soweit sie nicht von dir erbracht werden und Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz)
Wenn du dich fragst, ob du eine Einnahmequelle angeben musst, gib sie lieber an. Falls sie nach dem BAföG-Gesetz nicht als relevante Einnahmequelle deiner Kinder gilt, werden das die MitarbeiterInnen erkennen und die entsprechende Angabe einfach ignorieren.
5. Ausfüllen des Formulars
Layout
Große Teile der Formulare sind auf horizontaler Achse in drei Bereiche geteilt.
Links: Die Antragsformulare haben an der linken Seite des Blattes einen farbigen Balken. Er signalisiert dir je nach Farbe, wer jeweiligen Bereiche ausfüllen muss.
petrol: Petrolfarbige Formularbereiche müssen von dir selbst ausgefüllt werden.
rot: Rote Formularbereiche sind von Eltern und ggf. EherpartnerInnen / LebenspartnerInnen auszufüllen.
gelb: Gelbe Formularbereiche sind von der Ausbildungsstätte (Uni, Schule, Betrieb, etc.) auszufüllen.
Rechts: Auf der rechten Seite der Formulare sind Erläuterungen zu einzelnen Punkten zu finden. Diese sind im zu ausfüllenden Teil (Mitte) mit Pfeilen nach rechts gekennzeichnet. Zum Teil sind die Hinweise leicht verwirrend. Lies sie dir aber auf jeden Fall durch, denn meistens helfen sie doch eher.
Formular 4 hat ausschließlich petrolfarbene Balken an der Seite, dementsprechend musst nur du es ausfüllen.
Mitte: Zwischen farbigen Balken links und Erläuterungen rechts gibt es den eigentlichen Teil der Formulare, der ausgefüllt werden muss.
Wichtig ist außerdem das Symbol der anzuhängenden Belege. Es wird dir in den Formularen häufiger begegnen und kennzeichnet Angaben, die einen Beleg benötigen. Das Symbol ist ein Dokument mit umgeknickter Ecke oben links und einem „+“-Zeichen unten rechts.
Seite 1
Relevant für Formblatt 4 sind ausschließlich eigene Kinder und adoptierte Kinder, die mit dir zeitweise in einem Haushalt leben (Haushalt wird dabei großzügig ausgelegt). Stief- und Pflegekinder werden nicht berücksichtigt!
Auf Seite 1 machst du zunächst allgemeine Angaben zu dir und zu deinen Kindern. Ebenfalls gibst du an, welche (Art von) Ausbildungsstätte deine Kinder besuchen und ob und wieviel sie an Einnahmen welcher Art haben.
Als Einnahmen gelten dabei bspw. Bruttoausbildungsvergütung, Einkommen aus allerlei Arbeit (Ferienjob, Minijob, etc.), Unterhaltsleistungen, soweit sie nicht von dir erbracht werden und Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.
Insgesamt ist auf dem Formblatt Platz für Angaben zu drei Kindern. Solltest du weitere haben, kannst du sie auf einem separaten Blatt angeben, solang du alle gefragten Infos zu ihnen gibst.
Seite 2
Zunächst mal musst du in der Kopfzeile von Seite 2 deinen Namen unter „auszubildende Person“ angeben.
Dann wirst du gefragt, für welche/s Kind/er du den Kinderbetreuungszuschlag wünschst (siehe Kapitel 2). Dort sind die Möglichkeiten „Kind 1“, „Kind 2“ und „Kind 3“ aufgeführt. Wenn du auf einem separaten Blatt noch weitere Kinder angegeben haben solltest, kannst du „Kind 4“ oder weitere auch händisch ergänzen und ankreuzen, dort ist ja noch etwas Platz neben und unter der Ankreuzzeile.
Wenn der andere Elternteil der Kinder auch BAföG bezieht bzw. beziehen will, müsst ihr euch einigen, wer für welches Kind den Betreuungszuschlag beantragt, dieser wird nämlich pro Kind nur einem Elternteil gewährt.
Zudem kann man den Zuschlag nur für Kinder unter vierzehn Jahren erhalten.
Anschließend musst du die „abschließende Erklärung“ unterzeichnen.
Am Ende der Seite muss der andere Elternteil der Kinder noch erklären, dass er/sie für die Kinder, für die du den Kinderbetreuungszuschlag beantragst, selber keinen solchen Zuschlag beantragt, dass er (zumindest zeitweise) mit den entsprechenden Kindern in einem Haushalt wohnt und dass er damit einverstanden ist, dass du für sie den Kinderbetreuungszuschlag erhältst.
Kinder von verschiedenen Müttern/Vätern
Im Formblatt ist kein Hinweis dazu zu finden, was du tun sollst, wenn du Kinder von verschiedenen Müttern/Vätern hast.
Möglichkeit 1: In diesem Fall musst du wahrscheinlich die „Erklärung des anderen Elternteils“ für die restlichen Elternteile auf separaten Blättern einreichen. Achte jedoch darauf, alle notwendigen Angaben zu übernehmen.
Beispiel: Du hast drei Kinder von zwei verschiedenen Müttern: Mutter A macht im ausgefüllten Exemplar von Formblatt 4 Angaben zu Kind 1 und 2, Mutter B auf einem separaten Blatt Angaben zu Kind 3.
Möglichkeit 2: Alternativ kannst du auch mehrere Exemplare von Formblatt 4 einreichen und auf allen die gleichen Angaben machen; lediglich die „Erklärung des anderen Elternteils“ würde sich unterscheiden, weil sie in jedem Exemplar von einem anderen Elternteil ausgefüllt würde.
6. „Und nun?“ – Die weiteren Formblätter...
Vielleicht musst du nun – sofern du dich bei den Formblättern der Reihenfolge nach vorgearbeitet hast – kein weiteres Formblatt ausfüllen. Dennoch ist dies nicht immer der Fall.
Alle Formblätter im Überblick
Ab dem 2. Jahr BAföG können Studierende bei einfachen Folgeanträgen statt diesem Formblatt 9 nehmen. Schüler:innen nehmen immer Formblatt 1.
Verzichten auf alle folgenden Formblätter...
...kannst du, wenn du...
noch nicht im 5. Fachsemester bist,
kein/e Ausbildung oder Praktikum im Ausland machst,
keinen Aktualisierungsantrag stellst
und zudem keine Vorausleistungen beantragst.