How-to AntragBAföG-Formblatt 5 ausfüllen
1. Häufige Fragen
Formblatt 5 hat keine komplizierten Bedingungen. Es ist in der Regel für Studierende nötig, die im Bewilligungszeitraum ins 5. Semester kommen und den Leistungsnachweis erbringen müssen. Hat dein Fachbereich festgelegt (und dies dem BAföG-Amt mitgeteilt), wie viele ECTS für den Leistungsnachweis nötig sind, reicht ein Nachweis der erreichten ECTS.
Als StudierendeR werden dir ab dem 5. Semester nur noch BAföG-Leistungen zugestanden, wenn du eine bestimmte Anzahl an Credits oder/und Leistungen in bestimmten Studienbereichen erbracht hast. Formblatt 5 ist ein Leistungsnachweis, den du größtenteils von der Verwaltung deines Fachbereichs ausfüllen lassen musst.
Du musst für Formblatt 5 keine Unterlagen als Beleg anfügen. Dafür muss man jedoch auf andere Dinge achten.
Formblatt 5 musst du nicht selbst ausfüllen. Zumindest nicht komplett. Nachdem du wenige Daten selbst eingetragen hast, musst du das Formblatt zur Verwaltung deines Fachbereichs bringen und dort wird der Rest ausgefüllt. Zudem musst du darauf achten, dass du in bestimmten Fällen mehrere Exemplare von Formblatt 5 abgeben musst.
Hat dein Fachbereich festgelegt (und dies dem BAföG-Amt mitgeteilt), wie viele ECTS für den Leistungsnachweis nötig sind, reicht ein Nachweis der erreichten ECTS, du brauchst dann kein Formblatt.
2. Worum geht's in Formblatt 5?
Der Name ist Programm: Wenn du im 5. Semester weiter BAföG bekommen willst, musst du Formblatt 5 ausfüllen – natürlich nur, wenn du StudierendeR bist; als Schüler oder im Praktikum ist dieses Formblatt für dich nicht relevant. Als StudierendeR werden dir ab dem Zeitpunkt nur noch BAföG-Leistungen zugestanden, wenn du eine bestimmte Anzahl an Credits oder/und Leistungen in bestimmten Studienbereichen erbracht hast.
Man nennt Formblatt 5 daher auch den Leistungsnachweis.
Bei einem Folgeantrag, der bereits im vierten Monat des vierten Semesters abgegeben wird, reicht übrigens ein Leistungsnachweis über die erbrachten Leistungen am Ende des dritten Semesters. Details dazu siehe hier.
Es kann gute Gründe geben, bei denen du einen Aufschub des Leistungsnachweises beantragen kannst. Dann würde der Leistungsnachweis entsprechend später fällig.
Dabei füllst du Formblatt 5 größtenteils nicht selbst aus. In jedem Fachbereich gibt es nämlich jemanden in der Verwaltung, der/die dafür zuständig ist, die Formblätter 5 fürs BAföG-Amt auszufüllen.
Zu dieser Person musst du gehen (falls an deiner Uni mit Scheinen als Leistungsnachweise gearbeitet wird, nimm all deine Scheine mit) und ihr das Formblatt vorlegen. Das BAföG-Amt verlässt sich dann ganz auf das, was von der Hochschule bescheinigt wurde.
Hat dein Fachbereich dem BAföG-Amt verbindlich mitgeteilt, wie viele ECTS für den Leistungsnachweis nötig sind, reicht statt des Formblatt 5 auch die Vorlage deines Leistungsstandes (Bescheinigung über die von dir erreichte Punktzahl oder ein Ausdruck deines Studienkontos). Dazu mehr hier.
Welche Leistungen im Einzelnen erbracht worden sein müssen, kannst du in deiner Studien-/Prüfungsordnung nachlesen.
3. In welchen Fällen muss man dieses Formblatt ausfüllen?
Formblatt 5 musst du ausfüllen,…
wenn du StudierendeR bist
und im Bewilligungszeitraum im 5. Semester* bist bzw. sein wirst.
* Bei Aufschub des Leistungsnachweises entsprechend später.
4. Welche Unterlagen braucht man fürs Ausfüllen?
Welch ein Luxus: Formblatt 5 ist neben Formblatt 2 das einzige, für das du keinen Beleg anfügen musst.
5. Ausfüllen des Formulars
Wie schon weiter oben erwähnt: Sofern dein Fachbereich dem BAföG-Amt verbindlich mitgeteilt hat, wie viele ECTS für den Leistungsnachweis nötig sind, brauchst du das Formblatt 5 gar nicht, sondern reichst eine Bescheinigung über die von dir erreichte Punktzahl oder ein Ausdruck deines Studienkontos ein, aus der genügend ECTS hervorgehen. Frage im Zweifel bei deiner Fachschaft oder dem Fachbereich nach, ob das gilt. Würde die Sache ja deutlich vereinfachen, denn die ECTS-Bescheinigung kannst du in der Regel ja selbst jederzeit ausdrucken.
Kurzer Prozess: Du selbst musst in Formblatt 5 lediglich allgemeine Daten zu dir und deinem Studium angeben.
Monobachelor: Gib deinen Fachbereich und unter „1. Fach“ den Namen deines Studiengangs an
Mehrfachbachelor: Gib deinen Fachbereich an. Gib deine zwei bzw. drei Fächer in den dafür vorgesehenen Feldern an.
In einigen Fällen musst du aber auch für jedes Fach ein einzelnes Exemplar von Formblatt 5 ausfüllen. Infos dazu findest du hier.
Und das war's auch schon. Danach übernimmt die Verwaltung deines Fachbereichs – sieht man auch daran, dass ab dem Punkt an der linken Seite ein gelber statt einem petrolfarbenen Balken platziert ist. Gib das Formblatt einfach in der Verwaltung ab und frag den oder die MitarbeiterIn, ob und wann du das Formblatt abholen sollst.
6. „Und nun?“ – Die weiteren Formblätter…
Häufig musst du nun – sofern du dich bei den Formblättern der Reihenfolge nach vorgearbeitet hast – kein weiteres Formblatt mehr ausfüllen. Dennoch ist dies nicht immer der Fall. In der folgenden Tabelle siehst du, welche Formblätter du unter welchen Umständen ausfüllen musst.
Alle Formblätter im Überblick
Ab dem 2. Jahr BAföG können Studierende bei einfachen Folgeanträgen statt diesem Formblatt 9 nehmen. Schüler:innen nehmen immer Formblatt 1.
Verzichten auf alle folgenden Formblätter nach 5…
…kannst du, wenn du…
kein/e Ausbildung oder Praktikum im Ausland machst,
keinen Aktualisierungsantrag stellst
und zudem keine Vorausleistungen beantragst.