How-to AntragBAföG-Formblatt 6 ausfüllen
1. Häufige Fragen
Du musst Formblatt 6 ausfüllen, wenn du ein Auslandssemester oder -jahr oder etwa ein ganzes Studium im Ausland, ein Auslandspraktikum oder einen schulischen Aufenthalt im Ausland planst. Du solltest dir auf jeden Fall die Mühe machen zu recherchieren, ob du Auslands-BAföG beziehen könntest, also Anspruch darauf hättest.
Wer im Rahmen seiner schulischen Ausbildung, seines Studiums oder eines Praktikums ins Ausland geht, kann auf Unterstützung durch Auslands-BAföG hoffen. Dafür musst du BAföG-Formblatt 6 ausfüllen. Es werden u.a. Angaben zu dir, deinem Auslandsaufenthalt, deiner dortigen Ausbildungsstätte und deiner derzeitigen Ausbildungsstätte gefordert.
Es gibt einige Belege, die du in bestimmten Fällen an Formblatt 6 anfügen musst. Dazu zählen ggf. eine Bescheinigung über eine Auslandskrankenversicherung, Nachweise über bereits erhaltene Auslandsförderung, Nachweise über Studiengebühren im Ausland und Bescheide weiterer Ausbildungsbeihilfen anderer Stellen (bspw. Erasmus-Förderung).
Egal ob SchülerIn, StudentIn oder PraktikantIn: du musst nicht jeden Teil von Formblatt 6 ausfüllen, was jedoch dazu einlädt, bestimmte Teile zu übersehen, die du ausfüllen musst. Achte vor allem darauf, nicht die Angaben über Ausbildungsbeihilfen von anderer Stelle und eine Unterschrift unter der abschließenden Erklärung zu vergessen. Als PraktikantIn musst du zudem den gelben Teil auf Seite 2 von deiner derzeitigen Ausbildungsstätte ausfüllen lassen.
2. Worum geht's im Formblatt 6?
Wer im Rahmen seiner schulischen Ausbildung, seines Studiums oder eines Praktikums ins Ausland geht, kann auf Unterstützung durch Auslands-BAföG hoffen. Dafür musst du Formblatt 6 ausfüllen. Es werden u.a. Angaben zu dir, deinem Auslandsaufenthalt, deiner dortigen Ausbildungsstätte und deiner derzeitigen Ausbildungsstätte gefordert.
Fürs Auslands-BAföG gibt es einige Voraussetzungen, die genauso sind wie beim regulären Inlands-BAföG, es gibt jedoch auch spezielle Bedingungen, die du zudem erfüllen musst. Lies dafür am besten den folgenden Artikel:
3. In welchen Fällen muss man dieses Formblatt ausfüllen?
Du musst Formblatt 6 ausfüllen, wenn du ein Auslandssemester oder -jahr oder etwa ein ganzes Studium im Ausland, ein Auslandspraktikum oder einen schulischen Aufenthalt im Ausland planst. Du solltest dir auf jeden Fall die Mühe machen zu recherchieren, ob du Auslands-BAföG beziehen könntest, also Anspruch darauf hättest.
4. Welche Unterlagen braucht man fürs Ausfüllen?
Es gibt für Formblatt 6 keine Nachweise, die du immer beilegen musst. Es gibt jedoch eine Hand voll, die in bestimmten Fällen vorgeschrieben sind. Sie sind weiter unten aufgelistet.
Die Belege/Nachweise haben die gleiche Nummerierung wie in Formblatt 6 bzw. seinem Anhang selbst. So ist es für dich besser erkenntlich, welcher Beleg genau gemeint ist, wenn du diesen Artikel und das Formblatt parallel liest.
Auslandskrankenversicherung
➡️ falls abgeschlossen; Bescheinigung der Krankenversicherung.Bereits erhaltene Auslandsförderung
➡️ falls du schon einmal Ausbildungsförderung für einen Auslandsaufenthalt im Zuge deiner schulischen Ausbildung oder deines Studiums erhalten hast und falls Förderungsbescheid von einem anderen Amt für Ausbildungsförderung erlassen wurde als dem, bei dem du den jetzigen BAföG-Antrag stellst; Kopie des FörderungsbescheidesStudiengebühren im Ausland
➡️ falls du StudentIn bist und während deines Aufenthaltes an der ausländischen Hochschule Studiengebühren zahlen musst; Nachweis über die Höhe der StudiengebührenWelcher Art der Nachweis sein muss, steht im Formblatt nicht. Versuch, einen Nachweis zu erbringen, der so ersichtlich wie möglich ist. Frag im Zweifel bei deinem Amt für Ausbildungsförderung / BAföG-Amt nach.
Bereits erhaltene Auslandsförderung
➡️ falls du schon einmal Ausbildungsförderung für ein Auslandspraktikum erhalten hast; Kopie des FörderungsbescheidesBei bereits erhaltener Auslandsförderung für Auslandspraktika scheint es so, als müsstest du den Bescheid in jedem Fall beilegen und nicht nur, falls der Bescheid damals von einem anderen Amt für Ausbildungsförderung erlassen wurde (siehe Listenpunkt 2). Achte darauf.
Ausbildungsbeihilfen von anderer Stelle
➡️ falls du andere Ausbildungsbeihilfen (bspw. im Zuge des Erasmus-Programms, durch andere Stipendien, deine Hochschule, etc.) für deinen Auslandsaufenthalt erhältst; Kopie des Bewilligungsbescheides
5. Ausfüllen des Formulars
Layout
Große Teile der Formulare sind auf horizontaler Achse in drei Bereiche geteilt.
Links: Die Antragsformulare haben an der linken Seite des Blattes einen farbigen Balken. Er signalisiert dir je nach Farbe, wer jeweiligen Bereiche ausfüllen muss.
petrol: Petrolfarbige Formularbereiche müssen von dir selbst ausgefüllt werden.
rot: Rote Formularbereiche sind von Eltern und ggf. EherpartnerInnen / LebenspartnerInnen auszufüllen.
gelb: Gelbe Formularbereiche sind von der Ausbildungsstätte (Uni, Schule, Betrieb, etc.) auszufüllen.
Rechts: Auf der rechten Seite der Formulare sind Erläuterungen zu einzelnen Punkten zu finden. Diese sind im zu ausfüllenden Teil (Mitte) mit Pfeilen nach rechts gekennzeichnet. Zum Teil sind die Hinweise leicht verwirrend. Lies sie dir aber auf jeden Fall durch, denn meistens helfen sie doch eher.
Formblatt 6 hat größtenteils petrolfarbene Balken an der Seite. Jedoch solltest du nicht übersehen, dass im Falle eines Auslandspraktikums deine derzeitige Ausbildungsstätte am Ende von Seite 2 des Formblatts auch einen Teil ausfüllen muss. Dieser hat dementsprechend einen gelben Balken an der linken Seite.
Mitte: Zwischen farbigen Balken links und Erläuterungen rechts gibt es den eigentlichen Teil der Formulare, der ausgefüllt werden muss.
Wichtig ist außerdem das Symbol der anzuhängenden Belege. Es wird dir in den Formularen häufiger begegnen und kennzeichnet Angaben, die einen Beleg benötigen. Das Symbol ist ein Dokument mit umgeknickter Ecke oben links und einem „+“-Zeichen unten rechts.
Seite 1
Auf Seite 1 werden allgemeine Angaben zu dir abgefragt, wie dein Name, Geburtstag und -ort, deine Adresse, aber auch deine bisherige Ausbildungsstätte und Fachrichtung (bspw. „Freie Universität Berlin“, „B.Sc. Biologie“).
Als SchülerIn ohne erkennbare Fachrichtung (bspw. im Falle des Besuchs eines regulären Gymnasiums) solltest du entweder den entsprechenden Kurs, der mit deinem Auslandsbesuch zusammenhängt, erwähnen (bspw. „Kurs: Englisch“) oder alternativ beim BAföG-Amt / Amt für Ausbildungsförderung nachfragen, was du eintragen sollst.
Studierende müssen zudem angeben, ob sie eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen haben und diese – falls ja – mit einer Bescheinigung ihrer Krankenversicherung nachweisen.
Falls du ein Auslandspraktikum absolvierst,
…kannst du im Formblatt direkt zu Seite 2 springen und in diesem Artikel hierhin.Falls du jedoch einen Schulbesuch oder Studium im Ausland absolvierst,
…musst du nun allerlei Infos zu deinem Aufenthalt und deiner Ausbildungsstätte geben.
Du musst zudem Angaben dazu machen, ob du bisher bereits einmal im Ausland einen Aufenthalt an einer Schule oder Hochschule in der gleichen Fachrichtung hattest und ob du damals bereits Auslands-BAföG erhalten hast. Letzteres musst du nachweisen (siehe Kapitel 4).
Achte beim Namen und der Art der Ausbildungsstätte, die in einem Feld zusammen eingetragen werden müssen, dass der Name der Ausbildungsstätte zwar durchaus fremdsprachige Worte enthalten kann, die Art der Ausbildungsstätte sollte aber auf Deutsch bezeichnet werden. Beispiel: „Universiteit van Amsterdam; Universität“.
Am Ende von Seite 1 müssen Studierende noch angeben, ob der Auslandsaufenthalt für ihr Studium verpflichtend ist und ob es an der ausländischen Hochschule Studiengebühren gibt bzw. wie hoch diese sind. Falls es Studiengebühren gibt, musst du darüber auch einen Nachweis anfügen.
Seite 2
Zunächst solltest du die Kopfzeile nicht übersehen, in der du deinen Namen unter „auszubildende Person“ angeben musst.
Falls du einen Schulbesuch oder Studium im Ausland absolvierst,
…kannst du auf Seite 2 direkt zum Punkt „Ausbildungsbeihilfen“ springen (direkt zwischen den Symbolen für Beleg 4 und Beleg 5) und in diesem Artikel hierhin.Falls du jedoch ein Auslandspraktikum absolvierst,
…musst du nun allerlei Infos zu deinem Aufenthalt und deiner Ausbildungsstätte geben.
Übersieh nicht, dass du im Falle eines Auslandspraktikums deine derzeitige Ausbildungsstätte am Ende von Seite 2 des Formblatts auch einen Teil ausfüllen muss. Dieser hat dementsprechend einen gelben Balken an der linken Seite.
Außerdem musst du angeben, mit welcher Ausbildung in Fachrichtung XY an der Ausbildungsstätte XY das Auslandspraktikum zusammenhängt. Beispiel: Du studierst derzeit BWL an der Uni Hamburg und machst ein thematisch passendes Praktikum im Ausland, dann gibst du an dieser Stelle im Formblatt deinen Studiengang und deine Hochschule an.
Du musst zudem Angaben dazu machen, ob du bisher bereits einmal im Ausland einen Aufenthalt an einer Schule oder Hochschule in der gleichen Fachrichtung hattest und ob du damals bereits Auslands-BAföG erhalten hast. Letzteres musst du nachweisen (siehe Kapitel 4).
Zuletzt musst du für den Fall, dass du für deinen Auslandsaufenthalt – sei es als SchülerIn, StudentIn oder PraktikantIn – weitere Ausbildungsbeihilfen von anderer Stelle beziehst oder beantragt hast (bspw. im Zuge des Erasmus-Programms, durch andere Stipendien, deine Hochschule, etc.), angeben, wie hoch die Beihilfe ausfällt. Zudem musst du in diesem Fall die bewilligende Stelle nennen und einen Bewilligungsbescheid beilegen.
Vergiss nicht, die abschließende Erklärung zu unterschreiben.
Wenn du ein Auslandspraktikum absolvierst, muss deine derzeitige Ausbildungsstätte den gelben Teil auf Seite 2 ausfüllen. Füll am besten „deinen“ Teil des Formblatts aus und gib das ausgefüllte Formblatt digital oder ausgedruckt an deine Ausbildungsstätte.
6. „Und nun?“ – Die weiteren Formblätter…
Häufig musst du nun – sofern du dich bei den Formblättern der Reihenfolge nach vorgearbeitet hast – kein weiteres Formblatt mehr ausfüllen. Dennoch ist dies nicht immer der Fall.
Alle Formblätter im Überblick
Ab dem 2. Jahr BAföG können Studierende bei einfachen Folgeanträgen statt diesem Formblatt 9 nehmen. Schüler:innen nehmen immer Formblatt 1.
Verzichten auf alle folgenden Formblätter nach 6…
…kannst du, wenn du…
keinen Aktualisierungsantrag stellst
und zudem keine Vorausleistungen beantragst.