How-to AntragBAföG-Formblatt 8 ausfüllen
1. Häufige Fragen
Niemand MUSS Formblatt 8 zwingend ausfüllen. Es bringt dir jedoch etwas, wenn deine Eltern sich weigern, dir Unterhalt zu zahlen und/oder für Formblatt 3 Auskunft über ihr Einkommen zu geben. Details im Artikel zum Vorausleistungsverfahren beim BAföG.
Deine Eltern müssen normalerweise für dich während deines Studiums Unterhalt bezahlen. Davon geht das BAföG-Amt fast immer aus. Je nach Höhe des Einkommens deiner Eltern bekommst du höhere oder niedrigere BAföG-Leistungen. Wenn deine Eltern jedoch keine Auskunft über ihr Einkommen geben oder dir weniger Unterhalt bezahlen als das BAföG-Amt vorgesehen hat, kann deine Ausbildung wegen deiner finanziellen Lage gefährdet sein. In dem Fall hilft dir Formblatt 8.
Es gibt einige Belege, die du ggf. für Formblatt beilegen musst. Du musst belegen, dass du deine Eltern zur Auskunft über ihr Einkommen aufgefordert hast, musst mögliche gerichtliche Änderungen von Unterhaltsbestimmungen nachweisen, zudem mögliche Unterhaltsregelung und, falls du eineN EhepartnerIn/eing. LebenspartnerIn hast, sein/ihr aktuelles Einkommen.
Formblatt 8 ist leider recht unübersichtlich. Achte zum Einen auf die Hinweise auf der rechten Seite des Formblatts (Hinweise zu seinem Layout findest du hier). Zudem werden einige dir evtl. unbekannte Begriffe genutzt, die wir dir hier erklären. Die Hintergründe erklärt unser Artikel zum Thema Vorausleistungsverfahren beim BAföG.
2. Worum geht's im Formblatt 8?
Worum es NICHT geht
Wartest du sehnsüchtig auf das BAföG, aber der Bescheid ist immer noch nicht bearbeitet? Dann geht es wahrscheinlich um einen BAföG-Vorschuss und nicht das im weiteren beschriebene Vorausleistungsverfahren.
Die Entscheidung, ob du BAföG beziehen darfst und wie hoch die Leistungen für dich ausfallen, hängt u.a. von der finanziellen Lage deiner Eltern ab. Es wird davon ausgegangen, dass dich deine Eltern, wenn sie über die finanziellen Möglichkeiten verfügen, dementsprechend – je nach konkreter Höhe des Einkommens – mehr oder weniger unterstützen. Das Geld, mit dem sie dich unterstützen, nennt man Unterhalt.
Daher geben deine Eltern in Formblatt 3 Auskunft über ihr Einkommen.
Es kann aber auch Fälle geben, in denen dieser Prozess an deinen Eltern scheitert.
Wenn du noch am Ausfüllen des BAföG-Antrags bist und deine Eltern keine Auskunft über ihr Einkommen im entsprechenden Antrag geben, sodass es zu keiner Einkommensanrechnung kommen kann.
Wenn dein BAföG-Antrag bereits bewilligt wurde und dein BAföG-Bescheid vorliegt, deine Eltern sich jedoch weigern, dir für die Ausbildung den angerechneten Unterhaltsbetrag zu zahlen.
Deine Eltern haben ihre Unterhaltspflicht bereits erfüllt, aber elternunabhängiges BAföG ist nicht möglich, da du die dafür nötigen Zeiten noch nicht erfüllt hast.
Finanziell sitzt du dann mehr oder weniger erstmal auf dem Trockenen – sei es, weil dir der Betrag fehlt, der auf den BAföG-Anspruch angerechnet wurde, oder weil dein BAföG-Antrag nicht abschließend bearbeitet werden kann. Die häufig unvermeidliche Folge: deine Ausbildung ist gefährdet.
Für diese Fälle hat der Gesetzgeber das Vorausleistungsverfahren geschaffen. Das Prinzip ist simpel: du stellst einen Antrag, dass dir das BAföG-Amt den Förderbetrag ohne Anrechnung des Einkommens deiner Eltern auszahlt, dir also Geld vorschießt („vorausleistet“), das eigentlich deine Eltern zahlen müssten (oder vielleicht auch nicht), oder bei dem nicht abschließend festgestellt werden kann, ob, und wenn ja, in welcher Höhe sie es zahlen müssen.
Um diese Vorausleistungen zu beantragen, musst du Formblatt 8 ausfüllen. Übrigens möglicherweise sogar mehrfach:
Sind deine Eltern nicht miteinander verheiratet oder dauernd getrennt lebend, musst du für beide jeweils ein separates Exemplar von Formblatt 8 einreichen.
Vorausleistungsverfahren beim BAföG
Verweigern die Eltern die Auskunft hinsichtlich ihrer Einkommensverhältnisse oder zahlen sie nicht den Unterhalt, den sie zahlen müssten und ist deshalb die Ausbildung gefährdet, sollte ein Antrag auf Vorausleistung gestellt werden. Alle relevanten Hintergrund-Infos dazu findest du hier. weiter
3. In welchen Fällen muss man dieses Formblatt ausfüllen?
Du MUSST das Formblatt nie ausfüllen. Es bringt dir jedoch etwas, wenn deine Eltern sich (vielleicht sogar zu Recht) weigern, dir Unterhalt zu zahlen und/oder für Formblatt 3 Auskunft über ihr Einkommen zu geben.
4. Exkurs: Begriffe
Gerade in Formblatt 8 wird mit Begriffen um sich geworfen, die du als junger Mensch, der bzw. die gerade ins Leben startet, wahrscheinlich gar nicht kennst. Zudem werden Fachbegriffe genutzt, die noch nicht mal dem alltäglichen Sprachgebrauch erwachsener Menschen entsprechen.
Daher folgt nun ein kleiner Exkurs in die Welt der Begrifflichkeiten – größtenteils reduziert auf die in Formblatt 8 genutzten.
(Lebens-)Unterhalt
Umfasst die Leistung(en), mit denen eine Existenz gesichert wird. Im Kindesalter sichern deine Eltern deinen Unterhalt. Spätestens ab der Ausbildung ist es in vielen Fällen so, dass deine Eltern nur noch einen Teil zu deinem Unterhalt beitragen. Später, im Job, sicherst du i.d.R. alleine deinen Unterhalt – und ggf. auch den deiner Kinder, aber auch anderer Personen.
Sachleistungen bzw. Naturalunterhalt
In den ersten Jahren deines Lebens leisten deine Eltern vor allem Naturalunterhalt, indem sie dich mit verschiedenen Sachleistungen unterstützen: sie geben dir eine Unterkunft, versorgen dich mit Essen, Kleidung und Spielsachen, versichern dich und so weiter. Diese Sachleistungen können sich noch lange fortsetzen, bspw. können deine Eltern während deiner Ausbildung für dein Auto aufkommen.
Geldleistungen bzw. Barunterhalt
Irgendwann bekommst du dein erstes Taschengeld, dass dann wohl als die erste Geldleistung deiner Eltern an dich gesehen werden kann. Geldleistungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie an keine Sachen gebunden sind. Bspw. wenn deine Eltern dir Geldwert X zur Unterstützung deiner Ausbildung zur Verfügung stellen, dir jedoch freie Hand dabei lassen, wie und wofür du das Geld konkret ausgibst. In dem Fall spricht man auch von einem Barunterhalt, den deine Eltern an dich leisten.
Kindergeld
Ist ein Betrag, den deine Eltern vom Staat bekommen, um bei der Sicherung deines Unterhalts entlastet zu werden.
(erforderlicher monatlicher Gesamt-)Unterhaltsbedarf
In Formblatt 8 ist auch vom „erforderlichen monatlichen Gesamtunterhaltsbedarf“ die Rede. Dies ist kein festgelegter Wert. Wenn du wissen willst, ob deine Eltern dich „objektiv“ gesehen halbwegs ordentlich mit Unterhalt unterstützen, lies am besten unseren Artikel zur Höhe des Unterhalts, in dem wir erklären, woran sich Gerichte orientieren – insbesondere die Düsseldorfer Tabelle.
Kindergeld ist in den Beträgen der Tabelle übrigens miteinberechnet. Wenn dort bspw. steht, du hast als über 18-JährigeR einen Anspruch auf insgesamt ca. 610 Euro Unterhalt, ist in diesen 610 Euro schon das Kindergeld mit drin. Sachleistungen übrigens ebenfalls.
Angerechneter Unterhalt
Das BAföG-Amt errechnet aus den Einkommensangaben deiner Eltern, wieviel Unterhalt sie dir monatlich geben sollten. Dieser Betrag wird bei der Ermittlung der Höhe der BAföG-Leistungen an dich angerechnet. Je höher dieser Betrag ist, desto weniger BAföG bekommst du. Wenn deine Eltern jedoch in Realität weniger Unterhalt an dich leisten (sei es in Form von Geld- oder Sachleistungen), geht die Rechnung des BAföG-Amts nicht auf und deine Ausbildung ist möglicherweise gefährdet.
5. Welche Unterlagen brauchst du fürs Ausfüllen?
Im Vergleich zur Fülle an Informationen, die du in Formblatt 8 geben musst, ist die Anzahl an einzureichenden Belegen relativ klein. Achte genau darauf, was abgefragt wird (es gibt ein Symbol für anzuhängende Belege, siehe hier), bspw. musst du an mehreren Stellen bestätigen, dass du deine Eltern zu bestimmten Leistungen/Auskünften aufgefordert hast, jedoch nur an einer Stelle eine Aufforderung auch belegen.
Im Zweifel solltest du lieber zu viel als zu wenig mit Belegen nachweisen.
Die Belege / Nachweise haben die gleiche Nummerierung wie in Formblatt 8 selbst. So ist es für dich besser erkenntlich, welcher Beleg genau gemeint ist, wenn du diesen Artikel und das Formblatt parallel liest.
Aufforderung nach Auskunft
➡️ wenn du deine Eltern dazu aufgefordert hast, dir Auskunft über ihr Einkommen zu geben; hier wird als Beleg wohl alles akzeptiert, was die Aufforderung(en) dokumentiert (Auszüge aus Mail-, Brief-, WhatsApp-Verkehr)Achte darauf, dass die Echtheit des Austauschs mit deinen Eltern erkennbar ist. Mach bspw. Screenshots von Mails oder Whatsapp-Nachrichten, anstatt die Nachrichten zu kopieren und in ein Word-Dokument einzufügen, o.ä.
Gerichtliche Änderungen von Unterhaltsbestimmungen
➡️ falls dir von deinen Eltern Sachleistungen (Unterkunft, Verpflegung, Beiträge zu Versicherungen, Mobilfunkvertrag) angeboten wurden und durch gerichtlich abgeändert wurden; Kopie des Gerichtsbeschlusses.Unterhaltsregelung
➡️ falls es eine gibt; Kopie der Unterhaltsregelung (z.B. Urteil, Beschluss, Vergleich, Jugendamtsurkunde)Aktuelles Einkommen EhepartnerInnen / eingetragener LebenspartnerInnen
➡️ falls du eineN Ehe- / eing. LebenspartnerIn hast; Kopien aktueller Einkommensnachweise
Einkommensnachweise Ehe-/LebenspartnerIn
Aktualität der Nachweise
In Formblatt 3, wo das Einkommen möglicher Ehe- / eing. LebenspartnerInnen detailliert angegeben wird, steht, dass sich die Einkommensangaben auf das vorletzte Kalenderjahr vor Start des Bewilligungszeitraums beziehen sollen. Nun soll in Formblatt 8 wirklich das aktuelle Einkommen im Bewilligungszeitraum angegeben werden. Achte darauf!
Hier findest du eine Erklärung.Wohnverhältnisse
In Formblatt 3 sollen Ehe- / LebenspartnerInnen ausschließlich Angaben zu ihren Einnahmen machen, wenn ihr im Bewilligungszeitraum zumindest zeitweilig in einem Haushalt wohnt. Diese Bedingung wird in Formblatt 8 nicht explizit genannt. Es ist unklar, ob dies beabsichtigt ist.
Frag im Zweifel lieber dein BAföG-Amt.
6. Ausfüllen des Formulars
Layout
Große Teile der Formulare sind auf horizontaler Achse in drei Bereiche geteilt.
Links: Die Antragsformulare haben an der linken Seite des Blattes einen farbigen Balken. Er signalisiert dir je nach Farbe, wer jeweiligen Bereiche ausfüllen muss.
petrol: Petrolfarbige Formularbereiche müssen von dir selbst ausgefüllt werden.
rot: Rote Formularbereiche sind von Eltern und ggf. EherpartnerInnen / LebenspartnerInnen auszufüllen.
gelb: Gelbe Formularbereiche sind von der Ausbildungsstätte (Uni, Schule, Betrieb, etc.) auszufüllen.
Rechts: Auf der rechten Seite der Formulare sind Erläuterungen zu einzelnen Punkten zu finden. Diese sind im zu ausfüllenden Teil (Mitte) mit Pfeilen nach rechts gekennzeichnet. Zum Teil sind die Hinweise leicht verwirrend, doch meistens helfen sie doch weiter.
Gerade Formblatt 8 hat sehr viele Hinweise auf der rechten Seite des Dokuments. Dies mag nervig erscheinen und kann abschrecken. Doch so nervig und abschreckend die Hinweise wirken, so wichtig und hilfreich sind sie besonders in Formblatt 8. Lies sie daher aufmerksam!
Mitte: Zwischen farbigen Balken links und Erläuterungen rechts gibt es den eigentlichen Teil der Formulare, der ausgefüllt werden muss.
Wichtig ist außerdem das Symbol der anzuhängenden Belege. Es wird dir in den Formularen häufiger begegnen und kennzeichnet Angaben, die einen Beleg benötigen. Das Symbol ist ein Dokument mit umgeknickter Ecke oben links und einem „+“-Zeichen unten rechts.
Seite 1
Gleich der erste (bzw. eigentlich zweite) rechtsseitige Hinweis ist wichtig: Bevor du Formblatt 8 ausfüllst und abschickst, sollst du das BAföG-Amt (bzw. Amt für Ausbildungsförderung) kontaktieren!
Zunächst gibst du allgemeine Daten über dich an. Anschließend gibst du an, ob sich der Antrag auf beide Elternteile oder nur auf einen bezieht. Wie gesagt: sind deine Eltern nicht verheiratet oder dauerhaft getrennt lebend, musst du für beide jeweils ein separates Exemplar von Formblatt 8 ausfüllen.
Nachdem du deinen Bewilligungszeitraum angibst, musst du von den nächsten zwei Absätzen nur einen ausfüllen:
Erklärung, wenn ein BAföG-Bescheid vorliegt: wenn du also schon BAföG beziehst, der Bewilligungszeitraum begonnen hat und dir deine Eltern eigentlich auch schon Unterhalt in Höhe des angerechneten Unterhaltsbetrages zahlen sollten
Erklärung, wenn noch kein BAföG-Bescheid vorliegt: wenn du also noch am Ausfüllen des Antrags bist
Wenn bereits ein Bescheid vorliegt, sollst du das Bescheiddatum angeben, die Höhe des angerechneten Unterhaltsbetrages, den deine Eltern dir eigentlich zahlen sollten (du findest den Betrag auf deinem BAföG-Bescheid) und die Höhe des tatsächlichen Betrags, den deine Eltern trotz entsprechender Aufforderung an dich leisten. Falls dieser bei 0 liegt, kreuze im entsprechenden Feld „nicht“ an.
Du hast deine Eltern noch nicht zur Auszahlung des vollen Betrags aufgefordert? Das solltest du vor Ausfüllen von Formblatt 8 tun.
Wenn noch kein Bescheid vorliegt, sollst du angeben, ob du deine Eltern zur Auskunft über ihr Einkommen aufgefordert hast und dies auch belegen (siehe in Kapitel 5). Zudem musst du angeben, ob deine Eltern dir derzeit genug Unterhalt zahlen (siehe Kapitel 4, „(erforderlicher monatlicher Gesamt-)Unterhaltsbedarf“) und, wenn nein, wieviel Unterhalt sie dir zahlen.
Abgeschlossen wird Seite 1 mit einem Absatz („Ergänzende Erklärung“) über mögliche Sachleistungen deiner Eltern an dich. Als Sachleistungen gelten dabei bspw. Unterkunft, Verpflegung, Beiträge zu Versicherungen, Mobilfunkvertrag, etc.) – also Leistungen deiner Eltern an dich, die zwar kein Geld „sind“, aber natürlich nichtsdestotrotz Geld kosten können.
Gib an, ob deine Eltern dir derartige Leistungen angeboten haben, welcher Art diese Leistungen sind, ob du vom Angebot der Sachleistungen (sog. Unterhaltsbestimmung) Gebrauch gemacht hast und ob diese Unterhaltsbestimmung gerichtlich geändert wurde (in diesem Fall belegen! s. Kapitel 5).
Seite 2
Nicht übersehen: In der Kopfzeile von Seite 2 musst du zunächst unter „auszubildende Person“ deinen Namen eintragen.
Auf Seite 2 wirst du zum Kindergeld und zu Unterhaltsleistungen an dich von anderen Personen als der/den, auf die sich der Antrag bezieht, den du in dem Moment ausfüllst.
Du musst angeben, ob Kindergeld an dich oder eine andere Person ausgezahlt wird, wie hoch der Betrag ist, wer ggf. die Person ist, an die das Geld für dich ausgezahlt wird und wieviel Kindergeld letztendlich bei dir landet. Falls das Kindergeld nicht direkt an dich ausgezahlt wird, jedoch auch nicht weitergeleitet wird, musst du bei der Höhe des Betrags eine „0“ angeben.
Es kann sein, dass du nicht nur Unterhalt von der Person beziehst, über die du im Antrag Auskunft gibst. Du musst angeben, von wem du noch Unterhaltsleistungen bekommst (evtl. auch vom anderen Elternteil, über den du ein separates Exemplar von Formblatt 8 ausfüllst), wie hoch Geldleistungen liegen (ohne Kindergeld, jedoch mit Taschengeld) und welche Sachleistungen du erhältst (Unterkunft, Verpflegung, sonstige Sachleistungen im Wert von...).
Zuletzt musst du noch einige weitere Angaben machen. Gibt es eine Unterhaltsregelung? Diese musst du, falls vorhanden, belegen (Urteil, Beschluss, Vergleich, Jugendamturkunde; jeweils in Kopie). Besteht ein laufendes Unterhaltsverfahren? Wenn ja, musst du den Namen und die Adresse der beauftragten Kanzlei angeben (am besten auf einem separaten Blatt, das du dem Antrag anfügst).
Zudem musst du die Art und Höhe des aktuellen Einkommens deiner/deines EhegattIn / eingetragenen LebenspartnerIn angeben und belegen. Lies dazu Kapitel 5.
Falls es mehrere Einkommensarten gibt, versuch, diese entweder im entsprechenden Feld einzutragen (bspw. „WerkstudentInnenjob + BAföG“) oder vermerke sie auf einem separaten Blatt. Die Höhe des Einkommens musst du nur insgesamt und nicht auf die einzelnen Arten aufgeteilt angeben, die Höhe der einzelnen Einkommensarten ist ja aus den Belegen ersichtlich.
Vergiss nicht, die abschließende Erklärung am Ende der Seite zu unterschreiben.
6. „Und nun?“ – Die weiteren Formblätter...
Sofern du dich bei den Formblättern der Reihenfolge nach vorgearbeitet hast, musst du kein weiteres Formblatt mehr ausfüllen. Das einzige Formblatt mit einer höheren Nummer, Formblatt 9 ist nur bei einem Folgeantrag relevant – falls du StudentIn bist, dein Fall einfach ist und du daher Formblatt 9 statt 1 nutzen kannst. Allerdings ist es eher unwahrscheinlich, dass du erstmals bei einem Folgeantrag Formblatt 8 brauchst – in der Regel weigern sich die Eltern am Anfang und nicht erst später. Sie haben dann übrigens auch deutlich weniger Chancen – wenn sie dir anfangs Unterstützung für das Studium gewährt haben, dürfen sie diese nur mit sehr guten Gründen wieder einstellen. Beispielsweise wenn du viel zu lange studierst, offensichtlich nicht ernsthaft studierst oder ähnliches.
Alle Formblätter im Überblick
Ab dem 2. Jahr BAföG können Studierende bei einfachen Folgeanträgen statt diesem Formblatt 9 nehmen. Schüler:innen nehmen immer Formblatt 1.
Verzichten auf Formblatt 9...
...kannst du, wenn du stattdessen Formblatt 1 ausgefüllt hast.
Jedoch kann dir Formblatt 9 recht nützlich sein, falls du Formblatt 1 noch nicht ausgefüllt haben solltest. Wenn du also einen Folgeantrag stellst, sich dein Einkommen im Vergleich zum letzten Antrag nicht ändert und weitere Bedingungen zutreffen, kannst du Formblatt 9 quasi als Abkürzung nutzen und auf Formblatt 1 verzichten.