How-to AntragBAföG-Formblatt 9 ausfüllen
1. Häufige Fragen
Formblatt 9 können ausschließlich Studierende ausfüllen, die bereits BAföG erhalten und einen Folgeantrag stellen. Es soll den Prozess für dich als FolgeantragstellerIn erleichtern, indem du diesen Antrag anstelle von Formblatt 1 ausfüllen kannst, wenn sich das zuständige BAföG-Amt, dein Einkommen und dein Vermögen nicht geändert haben – bzw. wenn letzteres noch unter 15.000 € (45.000 €, wenn du schon über 30 bist) liegt.
In Formblatt 9 werden vor allem allgemeine Daten erfragt, wie Angaben zu deiner Person (Name, Geburtsdatum- und Ort), Ausbildung, Wohnung, Versicherung, Familiensituation, Einkommen und Vermögen. Klingt viel, ist es aber tatsächlich nicht, da du bei vielen Dingen nur bestätigen musst, dass sie sich seit dem letzten Antrag nicht geändert haben.
Für Formblatt 9 brauchst du höchstens drei Belege: Eine Immatrikulationsbescheinigung(oder alternativ BAföG-Formblatt 2), eine Kopie deiner Wohnungsgeberbescheinigung nach §19 Bundesmeldegesetz und eine Versicherungsbescheinigung, wenn sich deine Versicherungsverhältnisse verändert haben.
Besonders wichtig beim Ausfüllen: zwischen dem bisherigen Förderungszeitraum und dem Förderungszeitraum, den du jetzt beantragst, darf zeitlich keine Lücke entstehen! Vergiss auf Seite zwei nicht, die Versicherungen zum Einkommen und Vermögen anzukreuzen (lies vorher aber genau, was du da ankreuzt!) und die abschließende Erklärung in dem dazu vorgegebenen Kasten zu unterschreiben.
Mit Formblatt 9 beantragst du die Fortführung deiner BAföG-Förderung. Formblatt 9 dient also sogenannten Folgeanträgen. Du kannst also durch diesen Antrag Formblatt 1 ersetzen, wenn du dieses vorher schonmal ausgefüllt hast und dein Antrag bewilligt wurde. Die Nutzung von Formblatt 9 ist aber noch an einige andere Bedingungen gebunden, die du im nächsten Kapitel erfährst. Generell ist dieses BAföG-Formblatt nicht mit großen Neuinformationen verbunden, die du eintragen müsstest. Es dient dazu Studierenden das Beantragen der weiteren Förderung zu erleichtern. Hast du also BAföG-Formblatt 1 schonmal ausgefüllt musst du hier nur wenig Angaben leisten. 2. Worum geht's im Formblatt 9?
3. In welchen Fällen muss man dieses Formblatt ausfüllen?
Formblatt 9 kann in bestimmten Fällen als Ersatz für Formblatt 1 ausgefüllt werden, um sich Arbeit zu sparen.
Du kannst dieses Formblatt 9 ausschließlich ausfüllen, wenn...
bereits BAföG beziehst,
du StudierendeR bist,
zwischen dem bisherigen Förderungszeitraum und dem Förderungszeitraum, den du jetzt beantragst, keine zeitliche Lücke entsteht,
sich dein BAföG-Amt seit dem letzten Antrag nicht verändert hat,
ebenfalls dein Einkommen nicht verändert hat
und zudem sich dein Vermögen nicht verändert hat bzw. nicht auf über 15.000 Euro gestiegen ist! Bist du über 30 Jahre alt, gilt die Vermögensgrenze von 45.000 Euro.
Das bedeutet: Wenn du noch SchülerIn bist oder einer anderen Ausbildung nachgehst, kannst du Formblatt 9 nicht nutzen.
Gleiches gilt für Studierende, die einen Erstantrag ausfüllen, bei denen zwischen dem letzten und dem mit Formblatt 9 beantragten Förderungszeitraum zeitlich eine Pause besteht, deren Einkommen sich verändert hat oder deren Vermögen sich verändert hat und bei über 15.000 Euro (bist du über 30 Jahre alt: 45.000 Euro)liegt. In diesen Fällen musst du (wieder) BAföG-Formblatt 1 ausfüllen.
Bei einem Fachrichtungswechsel an der selben Hochschule ohne Förderpause haben wir von Fällen gehört, bei denen das BAföG-Amt das Formblatt 9 abgelehnt hat. Sofern die oben genannten Bedingungen erfüllt sind, erscheint uns das zwar nicht verständlich. Wenn du keine Verzögerung riskieren willst, solltest du dein Amt fragen – oder doch gleich Formblatt 1 verwenden.
4. Welche Unterlagen braucht man fürs Ausfüllen?
Du brauchst für dieses Formblatt nicht viele Unterlagen. Lediglich bis zu drei Nachweise musst du beilegen.
Immatrikulationsbescheinigung nach § 9 BAföG
➡️ Immer; alternativ BAföG-Formblatt 2.Kopie der Wohnungsgeberbescheinigung nach §19 Bundesmeldegesetz
➡️ falls sich dein ständiger Wohnsitz gerändert haben sollte; stellt dir deinE VermierterIn; Vorlagen dazu findest du viele, sobald du „Wohnungsgeberbescheinigung“ und das Bundesland, in dem du lebst, bei einer Suchmaschine deiner Wahl eingibst.Versicherungsbescheinigung
➡️ falls sich dein Versicherungsverhältnis verändert hat (du hast deine Kranken- und Pflegeversicherung gewechselt, bist nicht mehr in einer Familienversicherung o.ä.).
5. Ausfüllen des Formulars
Seite 1
Zunächst musst du allgemeine Angaben zu dir und deinem Studium (im Formblatt „Ausbildung“ genannt) machen. Im Zuge dessen musst du auch Angaben zum kommenden Bewilligungszeitraum machen, für den du BAföG beantragst. Du musst dort den Zeitraum der nächsten zwölf Monate ab Ablauf deines letzten Bewilligungszeitraumes angeben.
Beispiel: Läuft dein jetziger Bewilligungszeitraum vom November 2023 bis September 2024, stellst du den Folgeantrag für Oktober 2024 bis September 2025 und trägst ins Feld dementsprechend „von 102024“ und „bis 092025“ ein.
Anschließend musst du – falls vorhanden – Änderungen deiner Wohn- und Postadresse angeben. Hier wird unterschieden zwischen „ständigem Wohnsitz“ und „Anschrift während der Ausbildung“ – zu letzterer wird deine BAföG-Post geschickt. Änder also, falls sich deine Wohnadresse seit dem letzten Antrag geändert hat, die entsprechenden Felder.
Seite 2
In der Kopfzeile der Seite musst du deinen Namen angeben. Übersieht man fix, weil die Schrift so klein ist.
Sollte sich deine Kranken- und Pflegeversicherung seit dem letzten Antrag geändert haben, musst du dies auf Seite 2 angeben. Es ist davon auszugehen, dass du im Feld „Versicherungsverhältnis“ lediglich „gesetzlich“ oder „privat“ angeben musst. Und das, wie gesagt, nur, wenn sich das Verhältnis geändert hat. Ansonsten in der Zeile darüber einfach „nein“ ankreuzen.
Den Teil „Angaben zu meiner Familiensituation“ kannst du ignorieren, wenn sich daran seit dem letzten Antrag nichts geändert hat. Wenn doch, musst du angeben, welchen Familienstand du seit wann hast (beachte dazu den Hinweis an der rechten Seite!) und ob du mittlerweile Kinder hast. Falls letzteres zutrifft, musst du Formblatt 4 ausfüllen, wenn du es nicht schon getan hast.
Fast fertig! Nun musst du nurnoch versichern,...
dass sich dein Einkommen im Bewilligungszeitraum im Vergleich zum letzten Antrag nicht erhöht hat und das voraussichtlich auch nicht tun wird
und dass dein Vermögen sich im Vergleich zum letzten Antrag nicht erhöht hat ODER trotz Erhöhung nicht den Freibetrag von 15.000 Euro übersteigt (45.000 Euro, wenn du über 30 Jahre alt bist).
Versuch nicht, das Amt zu täuschen! Sowohl deine Angaben zum Einkommen als auch zum Vermögen können, dürfen und werden sie ggf. beim Bundeszentralamt für Steuern überprüfen.
Zuletzt gibst du deine Unterschrift unter die abschließende Erklärung und dann bist du durch!
6. „Und nun?“ – Die weiteren Formblätter...
In den meisten Fällen musst du nach Formblatt 9 (das ja in einfachen Fällen Formblatt 1 ersetzt und daher wohl als erstes ausgefüllt wird) noch weitere Formblätter ausfüllen – meistens mindestens noch Formblatt 3.
Alle Formblätter im Überblick
Ab dem 2. Jahr BAföG können Studierende bei einfachen Folgeanträgen statt diesem Formblatt 9 nehmen. Schüler:innen nehmen immer Formblatt 1.
Verzichten auf alle anderen Formblätter...
...kannst du, wenn...
du StudentIn bist (wäre das nicht der Fall, ist Formblatt 9 sowieso falsch …),
mit keiner / keinem EhepartnerIn oder eingetragener / eingetragenem LebenspartnerIn in einem Haushalt wohnst,
keine eigenen Kinder hast,
noch nicht im 5. Fachsemester bist oder den Leistungsnachweis schon hinter dich gebracht hast,
kein/e Ausbildung (Studium) oder Praktikum im Ausland machst,
keinen Aktualisierungsantrag stellst,
keine Vorausleistungen beantragst
und wenn du zudem elternunabhängiges BAföG beantragst.