How-to AntragÜbersicht der BAföG-Formblätter
1. Häufige Fragen
Alle nötigen Formulare findest du als PDF-Dateien online, welche du direkt ausfüllen und so ausdrucken kannst. Die PDFs der einzelnen Formblätter findest du ebenfalls in diesem Artikel. Ganz klassisch auf Papier kannst du die Formulare auch direkt bei den BAföG-Ämtern bekommen (es sollte links oben „Stand 2022“ drauf stehen, beim Formular „Vereinfachte Vermögensfeststellung“ steht „Stand 2023“!). Alternativ gibt es auch ein offizielles, kostenloses Online-Antragstool.
Meistens musst du mindestens Formblatt 1 und Formblatt 3 ausfüllen. Eine Übersicht mit allen Formblättern und Infos dazu, wer sie ausfüllen muss, findest du hier.
Ja, die gibt es. Hier findest du zu jedem Formblatt einen einzelnen Artikel, der dir Infos, Erklärungen und Tipps zum Ausfüllen des Formblatts gibt.
Diverse Dinge müssen belegt werden, meist reicht eine Kopie der jeweilig geforderten Nachweise (z.B. Steuerbescheid der Eltern). Dazu gibt eine Reihe von Situationen, die neben den Angaben in den Formblättern weitere Erläuterungen und oft auch Nachweise erfordern – bspw. wenn du keinen Kontakt zu deinen Eltern hast. Einige BAföG-Ämter haben dafür ergänzende Vordrucke entwickelt bzw. nutzen Vordrucke. Am besten fragst du beim eigenen Amt nach, ob es solche Vordrucke bereithält.
2. Wo finde ich die Formblätter?
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat alle nötigen Formulare als PDF-Dateien (mit Möglichkeit, sie direkt auszufüllen und so auszudrucken) online gestellt. Einen Link dazu findest du unterhalb der untenstehenden Tabelle. Die PDFs der einzelnen Formblätter haben wir in der Tabelle jeweils unter dem Text „Download“ verlinkt. Ganz klassisch auf Papier solltest du die Formulare auch direkt bei den BAföG-Ämtern bekommen können. Alternativ gibt es mit bafoeg-digital.de ein offizielles – und inzwischen tatsächlich empfehlenswertes – Online-Antragstool.
Es gibt darüber hinaus einige Situationen, zu denen man Angaben machen muss, für die es aber keine bundesweiten Formulare gibt. Einige BAföG-Ämter bieten dafür ergänzende Vordrucke, um die nötigen Angaben möglichst vollständig zu erfassen. Dazu unten mehr.
Welche Formblätter muss ich ausfüllen?
Ab dem 2. Jahr BAföG können Studierende bei einfachen Folgeanträgen statt diesem Formblatt 9 nehmen. Schüler:innen nehmen immer Formblatt 1.
3. Wie sind die einzelnen Formulare auszufüllen?
Layout
Große Teile der Formulare sind auf horizontaler Achse in drei Bereiche geteilt.
Links: Die aktuellen Antragsformulare haben an der linken Seite des Blattes einen farbigen Balken. Er signalisiert dir je nach Farbe, wer jeweiligen Bereiche ausfüllen muss.
petrol: Petrolfarbige Formularbereiche müssen von dir selbst ausgefüllt werden.
rot: Rote Formularbereiche sind von Eltern und ggf. EherpartnerInnen / LebenspartnerInnen auszufüllen.
gelb: Gelbe Formularbereiche sind von der Ausbildungsstätte (Uni, Schule, Betrieb, etc.) auszufüllen.
Rechts: Auf der rechten Seite der Formulare sind Erläuterungen zu einzelnen Punkten zu finden. Diese sind im zu ausfüllenden Teil (Mitte) mit Pfeilen nach rechts gekennzeichnet (oben im Bild mit Pfeil und gelb markiert).
Mitte: Zwischen farbigen Balken links und Erläuterungen rechts gibt es den eigentlichen Teil der Formulare, der ausgefüllt werden muss.
Wichtig ist außerdem das Symbol der anzuhängenden Belege. Es wird dir in den Formularen häufiger begegnen und kennzeichnet Angaben, die einen Beleg benötigen. Das Symbol ist ein Dokument mit umgeknickter Ecke oben links und einem „+“-Zeichen unten rechts.
Detailliert: Welches Formblatt wie ausfüllen?
Wir haben Artikel zu jedem einzelnen Formblatt (bzw. aktuell zu den am häufigsten, an den anderen arbeiten wir noch)! Sie bieten Hilfen, Anmerkungen und Tipps dazu, wie du die Formblätter auszufüllen hast, welche Angaben du an welchen Stellen machen musst und welche Dokumente du zudem als Belege brauchst:
4. Sonderfälle – Angaben außerhalb der Formblätter
Es gibt eine Reihe von Situationen, die neben den Angaben in den Formblättern weitere Erläuterungen (und in der Regel auch Nachweise) erfordern. Diese könnten zwar auch formlos gemacht werden, nur besteht dann die Gefahr, entscheidende Details zu vergessen.
Einige BAföG-Ämter haben deshalb ergänzende Vordrucke entwickelt bzw. nutzen Vordrucke, die zu diesem Zweck von speziellen Dienstleistern entwickelt und gleich einer ganzen Reihe von BAföG-Ämtern zur Verfügung gestellt werden. Am besten fragst du beim eigenen Amt nach, ob es solche Vordrucke bereithält und verwendest diese.
Sollte es vom eigenen Amt keine Vordrucke geben oder möchte man sich die Anfrage sparen, so haben wir im Folgenden jeweils einen geeigneten Vordruck verlinkt, den du verwenden kannst. In einigen ist die Adresse des herausgebenden Amtes schon enthalten – dann müsstest du dir daraus einen eigenen Vordruck basteln oder am Ende die Adresse überkleben.
Kein Kontakt zu den Eltern (bzw. einem Elternteil) und auch kein Anhaltspunkt über deren/dessen Aufenthaltsort:
Erklärung nach § 11 Abs. 2a BAföGEinkommensteuerbescheid des vorletzten Kalenderjahres liegt noch nicht vor: Erklärung nach § 24 Abs. 2 BAföG
Härtefreibetrag für außergewöhnliche Belastungen (insbesondere Schwerbehinderung mit Kopie des aktuellen Schwerbehindertenausweises oder Bescheid des Versorgungsamtes): Erklärung nach § 25 Abs. 6 BAföG
Nur für SchülerInnen, die nur dann BAföG bekommen können, wenn es keine Schule in der Nähe der Wohnung der Eltern gibt und deswegen in einer eigene Wohnung wohnen („notwendige auswärtige Unterbringung“): Erklärung nach § 12 Abs. 2 BAföG
BAföG-Antragsteller besitzt eigenes Haus bzw. Grundstück:
Ergänzende Erklärung über bebautes oder unbebautes Grundstück